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zum Ratsbeschluss bezüglich der Ermäßigung beim Eintritt in das Hövelhofer Sennebad Nachdem die Verwaltung eine Anpassung der Kursgebühren für Schwimmkurse auf das Niveau der privatwirtschaftlichen Kursgebühren vorgenommen hat, wurde kontrovers im Rat darüber diskutiert, auch die Ermäßigungsvoraussetzungen für den Eintritt anzupassen (Antrag der Grünen). Der FDP-Fraktionsvorsitzende, André Klocksin, ist ebenfalls der Meinung, dass Bedürftige die Möglichkeit haben sollten, das Hallenbad besuchen zu können. Daher hat er sich auch für den Antrag der Grünen ausgesprochen.
Wenn Bedürftige Ermäßigungen bei Verwaltungsgebühren gewährt bekommen, dann sollte dies erst recht für den Besuch von öffentlichen Einrichtungen gelten. Dass der Kassenautomat im Hallenbad die Ermäßigungen nicht effizient behandeln könne (CDU), kann auch kein Grund für die Verweigerung von Ermäßigungen sein. Hier sollten die Menschen Vorrang vor der Technik haben.
Lesen Sie bitte auch dazu ==>> Auszug aus der Benutzungsentgeltordnung des Hallenbades, hier: Anpassung des Tarifes für Schwimmkurse sowie den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27. 01. 2015 bzgl. "Benutzungsentgeltordnung für das Hallenbad Hövelhof" (Vorlage Amt 1 vom 18.12.2014 – 001/15; Empfehlung AFSK vom 27.01.2015, TOP 1) [18 KB]
==>> Pressebericht des Westfälischen Volksblatts vom 18. Februar 2015: "Armutszeugnis für die Gemeinde, SPD, Grüne und FDP kritisieren Ratsbeschluss zu Ermäßigungen im Hallenbad" [140 KB]
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