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Der Rat der Sennegemeinde Hövelhof lehnt den Entwurf des Landesentwicklungsplanes ab und fordert die Landesregierung auf, das in Art. 28 Abs. 2 GG sowie in Art. 78 Absatz 1 der Landesverfassung garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen zu respektieren und den vor Ort tätigen Gemeinderäten die Planungshoheit zu belassen. Insbesondere sind den Kommunen weiterhin selbstbestimmte Möglichkeiten für die bedarfsorientierte Siedlungs- und Gewerbeentwicklung zuzugestehen.
==>> Lesen Sie die gesamte Verwaltungsvorlage [95 KB]
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